Im Alter hilft die Rentenversicherung

Hinweis

Wir möchten dich an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, dass wir keine Experten sind. Dieser Beitrag vereint alle Informationen, welche wir uns selbst erarbeitet, direkt nachgefragt oder aus anderen Quellen zusammengetragen haben. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass kleinere Fehler enthalten sind oder die Rechtslage sich geändert hat. Zusätzlich ist jeder Fall speziell und einzigartig, sodass es uns nicht möglich ist auf jeden Einzelnen einzugehen und eine umfassende und vollständige Informationssammlung zu bieten. Wir zeigen dir auf, was wir für unseren speziellen Fall recherchiert haben und geben weiter, was wir dabei gelernt haben. Wir wollen dir einen ersten Überblick verschaffen, wichtige Tipps geben und unsere Erfahrungen weitergeben.

Klartext: Wir erarbeiten all unsere Beträge nach bestem Wissen und Gewissen, können jedoch keine fachliche Beratung ersetzen.

Mache einen Termin bei der deutschen Rentenversicherung oder rufe bei der Hotline an und lass dich persönlich beraten.

Die Rentenversicherung ist zwar keine übliche Reiseversicherung, die du direkt auf deiner Weltreise brauchst, aber generell eine wichtige Versicherung, bei welcher du ein paar Dinge vor der Weltreise beachten musst. Und wenn du es dann sowieso schonmal in der Hand hast, kannst du dir auch gleich einmal grundlegende Gedanken zu dem Thema machen. Welche Versicherungen du direkt für deine Weltreise benötigst, kannst du in unserem Beitrag „Versicherungen auf Weltreise: Welche brauchst du wirklich?“ nachlesen.

gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung gehört zum Sozialversicherungssystem in Deutschland und dient der Altersvorsorge von Beschäftigten, indem bei Rentenanspruch ein monatlicher Betrag ausgezahlt wird. Um einen Rentenanspruch zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, welche ganz schön kompliziert und von Fall zu Fall verschieden sein können. Zusätzlich zur Altersrente werden Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten an Hinterbliebene sowie Leistungen zur Rehabilitation erbracht.

Pflichtversichert sind:

  • Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Mütter oder Väter während der Zeiten der Kindererziehung
  • Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
  • Menschen mit Behinderung
  • Personen im Wehrdienst sowie im Bundesfreiwilligendienst
  • Personen, die Entgeltersatzleistungen beziehen (z.Bsp.: Krankengeld oder Arbeitslosengeld)
  • Studenten, die nebenbei jobben (hier gibt es verschiedene Ausnahmeregelungen)
  • Bestimmte Selbstständige

Was ist bei einer Weltreise zu beachten bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung

Gehörst du zu einer der oben genannten Personen, bist pflichtversichert und nimmst unbezahlten Urlaub oder kündigst für die Weltreise, musst du theoretisch nichts beachten. Mit dem Ende deiner Anstellung (bzw. Gehaltszahlungen) zahlst du automatisch keine Beiträge mehr ein. Bei Umzug muss der Rentenversicherung lediglich deine neue Adresse mitgeteilt werden, da dies bei Kündigung nicht mehr automatisch über den Arbeitgeber passiert. Bist du während deiner Weltreise also nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt, werden für dich auch keine Beiträge in die Rentenversicherung bezahlt. Durch beitragsfreie Zeiten reduziert sich dein Rentenanspruch. Wichtig ist, dein Rentenanspruch berechnet sich durch Beitragsjahre und Höhe der Beiträge. Um keine Lücke im Rentenversicherungsschutz zu haben, kannst du theoretisch freiwillig einzahlen, dies ergibt aber nicht immer Sinn.

Spezialfall: Sabbatjahr

Bei einem Sabbatjahr gibt es verschiedene Arbeitszeitmodelle, welche mit dem Arbeitgeber vereinbart werden können. In manchen Fällen werden dann während des Sabbatjahrs weiterhin Sozialbeiträge wie die Rentenversicherung bezahlt.

Spezialfall: Selbstständigkeit

In den meisten Fällen bist du als Selbstständiger eh nicht rentenversicherungspflichtig, zahlst also auch keine Pflichtbeiträge und musst dich sowieso anderweitig um deine Rente kümmern.

Auch wenn es keine direkte Reiseversicherung ist, musst du dich im Vorfeld mit der Rentenversicherung beschäftigen.
Auch wenn es keine direkte Reiseversicherung ist, musst du dich mit dem Thema Rentenversicherung vor deiner Weltreise beschäftigen.

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

Du kannst während deiner Weltreise in die Rentenversicherung einzahlen, indem du freiwillige private Beiträge leistest. So umgehst du beitragsfreie Zeiten und eine Lücke im Rentenversicherungsschutz. Momentan liegt der Mindestbeitrag bei monatlich 83,70 € und der Höchstbeitrag bei monatlich 1.246,20 € (deutsche Rentenversicherung). Das ist natürlich eine ganze Menge Geld, vor allem, wenn du auf Weltreise gehen möchtest. Hier zählt jeder Cent, um die Fixkosten zu senken und möglichst lange reisen zu können.

Aber lohnt sich das überhaupt? Wir denken: Nein!

Würdest du während deiner Weltreise genau 1 Jahr (365 Tage) 83,70 € im Monat freiwillig einzahlen, würde sich deine zukünftige Rente um ca. 4 € im Monat erhöhen (Berechnet mit Rechner Rentenversicherung – freiwillige Beiträge). Auf ein Jahr gerechnet zahlst du ca. 1.000 € ein und bekommst ca. 50 € mehr an Rente. Du zahlst also 20 Mal so viel ein, wie du rausbekommst. Die Rechnung überzeugt dich nicht? Uns auch nicht! Es bedeutet nämlich, dass du erst nach 20 Jahren Rente ein Plus durch diese 1.000 € hast. Da kannst du das Geld besser anders verwenden und die Lücke in Kauf nehmen, oder?

Die Lücke im Rentenversicherungsschutz

Dieser Punkt ist durchaus etwas kompliziert. Die Frage ist nämlich eigentlich nicht, ob du eine Lücke hast, sondern wann die Lücke aufgetreten ist, wodurch sie entstand und wie lang die Lücke war.

Zunächst müssen wir dazu einige Begriffe klären:

  • Beitragszeiten

    „Beitragszeiten sind die Monate, für die Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt sind beziehungsweise als gezahlt gelten. Dazu rechnen zum Beispiel auch Kindererziehungszeiten.“ – Deutsche Rentenversicherung

  • Ersatzzeiten

    „Ersatzzeiten sind Zeiten ohne Beitragsleistung, weil der Versicherte daran gehindert war, Beiträge zu zahlen, zum Beispiel durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht und politische Haft in der DDR.“ – Deutsche Rentenversicherung

  • Anrechnungszeiten

    „Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die aber beispielsweise für die große Wartezeit von 35 Jahren und die Rentenberechnung berücksichtigt werden.

    Das sind zum Beispiel Zeiten, in denen Sie wegen Krankheit arbeitsunfähig, wegen Schwangerschaft, Mutterschaft oder Arbeitslosigkeit nicht versichert waren oder nach dem 17. Lebensjahr eine Schule, Fach- oder Hochschule besucht haben.“ – Deutsche Rentenversicherung

  • Berücksichtigungszeiten

    „Eine Berücksichtigungszeit ist die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Lebensjahr.“ – Deutsche Rentenversicherung

Schauen wir uns nun an, wo eine Lücke im Rentenversicherungsschutz Probleme verursachen könnte:

Erwerbsminderungsrente

Um Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben, musst du in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre mit Beitrags-, Ersatzzeiten und Weiterem geleistet haben.

Da wir mal davon ausgehen, dass du in den letzten Jahren vor deiner Weltreise gearbeitet hast, könntest du theoretisch 1 bis 2 Jahre auf Weltreise gehen und hättest trotzdem noch Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Hier ist also eine Lücke von 2 Jahren kein Problem, wenn du direkt im Anschluss wieder pflichtversichert bist.

Hinterbliebenenrente

Damit im Falle deines Todes deine Hinterbliebenen Rente bekommen, musst du in deinem Leben mindestens 5 Jahre mit Beitrags- und Ersatzzeiten geleistet haben.

Dieser Fall ist für dich erst interessant, wenn du Hinterbliebene (Ehepartner und Kinder) hast. Dann solltest du evtl. darauf achten, dass du die 5 Jahre vor deiner Weltreise voll hast, falls dir unterwegs etwas zustößt. In diesem Fall ist also eine etwas größere Lücke ohne negative Auswirkungen möglich.

Reguläre Altersrente

Um in die reguläre Rente gehen zu können, musst du mindestens 5 Jahre Beitrags-, Ersatz-, Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten geleistet haben und mindestens 67 Jahre alt sein.

Hierbei gibt es eigentlich nichts zu beachten. Die 5 Jahre bekommt man wohl irgendwie voll, allerdings ist dann die Rente auch entsprechend niedrig später.

Altersrente für langjährig Versicherte

Um in die Rente für langjährig Versicherte eintreten zu können, musst du mindestens 35 Jahre Beitrags-, Ersatz-, Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten geleistet haben und mindestens 67 Jahre alt sein. Ab einem Alter von 65 Jahren kannst du mit Abzügen in Rente gehen.

Hierbei musst du nur beachten, dass sich dein Renteneintrittsalter entsprechend der Länge deiner Weltreise nach hinten verschiebt.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Für diese Rente musst du mindestens 45 Jahre Beitrags-, Ersatz-, Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten geleistet haben und mindestens 65 Jahre alt sein.

Hierbei musst du nur beachten, dass sich dein Renteneintrittsalter entsprechend der Länge deiner Weltreise nach hinten verschiebt.
Beispiel-Rechnung: Im Normalfall zählen alle Zeiten ab dem 17. Lebensjahr.
17 Jahre + 45 Jahre Wartezeit = 62 Jahre
Eine Weltreise zählt nicht zur Wartezeit. Gehst du also ein Jahr auf Weltreise, sieht die Rechnung folgendermaßen aus:
17 Jahre + 45 Jahre Wartezeit + ein Jahr Weltreise = 63 Jahre

Tipp: Du hast also einen Puffer von 3 Jahren.

Altersrente Schwerbehinderte

Als Schwerbehinderter musst du, um eine Altersrente zu erhalten, mindestens 35 Jahre Beitrags-, Ersatz-, Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten geleistet haben.

Hierbei musst du nur beachten, dass sich dein Renteneintrittsalter entsprechend der Länge deiner Weltreise nach hinten verschiebt.

Tipp: Lass eine Kontoklärung bei der deutschen Rentenversicherung durchführen.

In einer Kontenklärung wird dein gesamtes Versicherungskonto überprüft. So werden eventuelle Lücken geschlossen, denn nicht alle Zeiten können maschinell übermittelt werden. Zeiten der Schulausbildung oder Kindererziehungszeiten werden beispielsweise nicht automatisch ins Rentenkonto übertragen, sondern können nur auf Antrag gespeichert werden. Hier geht es zu dem Antrag.

Was spricht gegen die gesetzliche Rentenversicherung

„Die Rente ist sicher“

Dr. Norbert Blüm (CDU, ehem. Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung)

Dieser Satz, erstmals im Wahlkampf 1986 verwendet, brannte sich in die Köpfe einer ganzen Generation ein. Der Generation unserer Eltern. Sie und auch unsere Großeltern sind mit diesem System aufgewachsen und daher ist es für sie schwer, nicht daran zu glauben oder sich ein anderes System vorzustellen. Was 1986 vielleicht wahr gewesen ist, wirkt 2020 ziemlich überholt, denn der demografische Wandel hat Einzug gehalten. Die Folge: viele alte Menschen, die Leistungen beziehen und wenige junge Leute, die einzahlen.

Durch den demografischen Wandel immer mehr alte und weniger junge Menschen.
Im Vergleich zu 1990 leben in Deutschland mehr ältere und weniger jüngere Menschen.

Wir müssen also immer mehr einzahlen und bekommen immer weniger raus. Das Renteneintrittsalter wird erhöht. Wo es liegen wird, wenn wir mal so weit sind oder ob es dann überhaupt noch eine Rente gibt, ist aus jetziger Sicht völlig unklar.

Wir werden aber ziemlich wahrscheinlich im Alter nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung leben können. Da macht es auch keinen Unterschied mehr, ob man während einer Weltreise einige Monate oder Jahre keine Beiträge einzahlt. Wer dennoch etwas für seine Rente tun möchte, kann privat vorsorgen.

Private Rentenversicherung

Statt in die gesetzliche Rentenversicherung freiwillig einzuzahlen, kannst du das Geld lieber in eine private Rentenversicherung investieren. Hier hast du vertraglich festgehaltene Rentensummen und der Wirkungsgrad ist besser als im staatlichen System. Daher würden wir aktuell jedem empfehlen, sich Gedanken um das Thema der privaten Rentenvorsorge zu machen. Und das auch unabhängig von einer Weltreise.

Leider ist das Thema so unglaublich groß und kompliziert, dass wir hier keine Vergleiche oder Empfehlungen machen können. Sobald es nämlich um das Thema Rentenvorsorge geht, spricht man auch über Investment und Anlagen. Das sind Gebiete, in denen wir uns nicht auskennen. Sprich daher unbedingt mit einem Experten und lasse dich beraten!

Wir haben uns beide dazu entschieden keine freiwilligen Rentenzahlungen zu leisten, sondern lieber in unsere privaten Rentenversicherungen zu investieren. Da wir vermuten, dass die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung in 40 Jahren leider nicht mehr zum Leben ausreichen wird.

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